Die Öffentliche Hand als Unternehmen

Wirtschaftliche und rechtliche Gestaltungsspielräume nutzen

Der Umfang und die Komplexität der Aufgaben der öffentlichen Hand unterscheiden sich heute grundlegend von denen der Vergangenheit. Die Notwendigkeit, unter Kostendruck unternehmerisch zu agieren, ist nochmals gestiegen. Die dhpg-Berater sehen ihre Aufgabe darin, Ihnen wirtschaftliche und rechtliche Gestaltungsspielräume aufzeigen und Sie in der planmäßigen Haushaltspolitik aktiv zu unterstützen. Mandanten aus Kommunen sowie öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen setzen bereits auf unsere langjährige Expertise in diesem Segment.

Ganzheitliche Beratung - fair und aus einer Hand

Gerne stehen wir Ihnen in den nachfolgenden Aufgabenfeldern zur Seite – als Berater, Sparringspartner oder pragmatischer Umsetzer:

  • Prüfung von Haushaltsrechnungen und kommunalen Jahresabschlüssen

  • Prüfung von Jahresabschlüssen von Gesellschaften, Betrieben und Einrichtungen der öffentlichen Hand

  • Beratung zu Public-Private-Partnership-Projekten (Kooperationsmodelle, Betreibermodelle)

  • Rekommunalisierungsberatung
  • Steueroptimierungsmodelle (steuerlicher Querverbund)
  • Steuerberatung für Betriebe gewerblicher Art

  • Umsatzsteueroptimierungsfragen der öffentlichen Hand

  • Steuerliche Beratung von gemeinnützigen Einrichtungen der öffentlichen Hand

  • Beratung bei Unternehmensgründungen und Umstrukturierungen, z.B. bei der Gründung von Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR-Gründung)

  • Prüfung und Einrichtung von Risikomanagementsystemen

  • Unterstützung und Support für die örtliche Rechnungsprüfung und Rechnungsprüfungsämter

 

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